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Berufsbilder


Continuity

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Continuity ist ein eigenständiges Berufsbild.

Die Tätigkeit des Continuity umfasst das Festhalten der verschiedenen künstlerischen und technischen Einzelkomponenten in schriftlicher Form innerhalb der Fernseh- und Filmproduktion. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den an der Filmherstellung Beteiligten.

Berufliche Voraussetzungen:
Umfassende filmtechnische Kenntnisse (Schneideraum, Produktion), optisches Verständnis und Kombinationsvermögen, schnelle Auffassungsgabe. Ausgeprägtes sprachliches Empfinden in bezug auf die eigene Ausdrucksfähigkeit und die Dialogüberwachung.

Die Berufsausübung umfasst folgende Tätigkeiten:

 

    Während der Vorbereitung
  1. Studium des Drehbuchs oder sonstiger Vorlagen in bezug auf inhaltliche und technische Aufgabenstellungen.
  2. Erstellung von Drehbuchauszügen (Tageseinteilung, Personen-, Requisiten- und Kostümanschlüsse).
  3. Abstimmung der Drehbuchauszüge mit der Regieassistenz.
  4. Abstimmen mit dem Schneideraum über die Form der Berichterstattung.
  5. Teilnahme an den gemeinsamen Regiebesprechungen.
  6. Besprechung mit der Aufnahme- bzw. Produktionsleitung über die Form des Tagesberichtes und die Bestellung des für das Continuity erforderlichen Büromaterials.

    Während der Dreharbeiten

  7. Erstellung schriftlicher Aufzeichnungen über die Details des Szenenablaufs, d.h. Anschlüsse in bezug auf Darsteller, Bewegungen, Kamerapositionen, Blickwinkel, Achsen, Requisiten, Kostüme, Masken, Licht, Wetter, Musik ect.
  8. Verantwortlich für folgende Anschlüsse: Bewegungen, Text, Blickwinkel, Achsen, Licht und Wetter.
  9. Kontrolle von Requisiten-, Kostüm- und Maskenanschlüssen.
  10. Textüberwachung während der Proben und bei der Fernseh- bzw. Filmaufnahme.
  11. Mitstoppen der Einstellungen und Erstellen einer Stoppliste. Laufende Überwachung der Szenenlängen im Vergleich zu der von der Regieassistenz erstellten Vorstopzeit. Erstellen von Hochrechnungen.
  12. Festlegung der Einstellungsnummerierung nach Absprache mit der Regie oder nach bestem Wissen.
  13. Überwachung des Verbrauchs an Film- und Tonmaterial. Erstellung des Negativberichtes.
  14. Erstellung von Cutterberichten bzw. eines Schnittbuches für den Schneideraum.
  15. Erstellung eines täglichen handschriftlichen Produktionsberichtes (Tagesbericht). Angaben über Drehverzögerungen und Erstellung eines Minuten-Planes fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Continuity.
  16. Teilnahme an der Mustervorführung.

     

Ausbildung
Es gibt noch keine einheitlich geregelte Ausbildung zum Continuity. Als Vorbildung für die Tätigkeit als Continuity eignen sich Volontariate im Film- und Fernsehbereich speziell im Schneideraum oder die Tätigkeit als Script.

Erstellt vom: Bundesverband der Fernseh- und Filmregisseure in Deutschland e.V.

 

 














 




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