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Bildgestaltung als schöpferischer
Beruf
1. Vorwort
2. Begriffsbestimmung
3. Grundsätzliches zum Berufsbild
4. Tätigkeits- und Verantwortungsbereich
5. Ausbildung
6. Berufsausübung
7. Nachwort
In Zeiten weltweiter Ausdehnung der
audiovisuellen Medien und in dem Versuch aller Beteiligten, an der
zunehmenden Nutzung ihrer Werke zu partizipieren, wurde dieses Berufsbild
erstellt, das in besonderem Maße die Anteile der Kameraleute an
der Gestaltung von Filmwerken belegen soll.
Da eine Verfolgung urheberrechtlicher
Ansprüche im Einzelfall nicht durchführbar ist und zunehmend pauschalierte
Abgeltungen durch Verwertungsgesellschaften erfolgen, soll sich
dieses Berufsbild bevorzugt auf diejenigen Tätigkeiten und Gestaltungsmerkmale
beziehen, die im Rahmen der gemeinsamen Gestaltung eines Filmwerkes
im kreativen Team regelmäßig und in wesentlichem Umfang im Verantwortungsbereich
der Kameraleute liegen und insoweit als berufstypisch angesehen
werden können. Da sich dieses Berufsbild sowohl im Laufe der Filmgeschichte
stark verändert hat wie auch regionalen Unterschieden unterliegt,
dient die derzeitige Situation in Deutschland als Grundlage, es
wird aber auch auf Unterschiede zum Ausland hingewiesen.
Der Begriff Kameramann umfasst unterschiedliche
Berufe, deren Tätigkeitsbereiche sich wie folgt abgrenzen lassen:
a) Aktuelle Berichterstattung, Sportübertragungen
o.ä. im journalistischen Bereich (vergleichbar dem Bildreporter),
b) Künstlerische Bildgestaltung im
Bereich inszenierter Film-, Fernseh-, und Videoproduktionen, d.h.
generell bei Kino-Spielfilmen, Fernsehspielen und -serien sowie
Werbung o.ä., aber auch bei gestalteten Dokumentar- und Industriefilmen
(vergleichbar dem Lichtbildner).
Nur mit dem zweiten Bereich befasst
sich das vorliegende Berufsbild.
Doch auch mit dieser Einschränkung
umfasst der deutsche Begriff Kameramann noch immer höchst
unterschiedliche Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche:
Ist ein "Kameramann" generell
der Mann (oder die Frau) an der Kamera? Steht er an einer von vielen
Kameras einer Action-Szene oder einer Fernsehaufzeichnung, ist er
nur der Schwenker, der eine Kamera auf Anweisung bewegt oder
ist es der "Chefkameramann" der für die Bildgestaltung
eines Filmwerkes alleinverantwortlich ist, der entsprechend im Titel
genannt wird und unter dessen Anweisung vielfach noch weitere Kameraleute
und -teams arbeiten ?
Die deutsche Berufsbezeichnung liefert
leider keinen Hinweis. Im internationalen Bereich hingegen wird
diese Verantwortlichkeit schon sprachlich klargestellt:
Der leitende und für die Bildgestaltung
verantwortliche Kameramann wird dort als
- Director of Photography
(DoP in England, DP in USA),
- Directeur de la Photographie (Frankreich),
- Direttore della Fotografia bzw. Autore della Fotografia (Italien)
bezeichnet, was etwa als " Bildregisseur",
" Bildautor" oder "Bildgestalter" zu übersetzen
ist.
So wird im Sprachgebrauch der wichtigsten
Filmnationen der Welt dem Kameramann entsprechend seiner
tatsächlichen Bedeutung die Stellung quasi eines "Co-Regisseurs"
verliehen.
Getrennt hiervon werden weitere Kameraleute
und sonstige Mitarbeiter des Kamerateams, die weisungsgebunden unter
der Leitung des (Chef-) Kameramannes arbeiten, deren Aufgabenschwerpunkt
stärker im technisch-manuellen, untergeordneten Bereich liegt, als
cameraman, operating cameraman, operateur, cadreur, operatore
und assistant cameraman bezeichnet. Im Deutschen entsprechend
Assistent und Schwenker, letzterer aber oft und mißverständlich
ebenfalls Kameramann genannt (bezeichnenderweise wird auch
häufig in Kritiken oder bei Auszeichnungen die "Kameraführung"
gelobt, obwohl dabei die Bildgestaltung und nicht etwa der
Schwenker gemeint war). Entsprechend gibt es auch keine sprachliche
Unterscheidung zwischen dem (Chef-) Kameramann und dem Kameramann
eines gelegentlichen Zusatzteams. Die deutsche Sprache tut sich
offensichtlich schwer mit diesem Beruf.
Im Rahmen eines Kamerateams bestimmt
und überwacht der Chefkameramann die technischen und gestalterischen
Parameter der Aufnahmen, insbesondere Beleuchtung, Bildkomposition
und Kameraführung (letztere wird teils von ihm selbst, teils von
einem oder mehreren Camera-operators oder Schwenkern bzw. Zusatzteams
ausgeführt).
Nur von dem (Chef-) Kameramann
in diesem Sinne wird also im folgenden die Rede sein.
3.1. Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich des Kameramannes
umfasst die künstlerische und technische Mitarbeit bei der Filmherstellung.
(Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob diese "Filme"
auf Film, Magnetband, Bildplatten oder andere Speichermedien aufgezeichnet
werden. In der Folge wird deshalb generell von "Film"
gesprochen.)
Aufgabe des Kameramannes ist die
eigenschöpferische und eigenverantwortliche Bildgestaltung der Filmwerke
in Zusammenarbeit mit der Regie.
3.2. Kreativität contra Technik
Die Bildgestaltung eines Filmes ist
unverwechselbares Ergebnis schöpferischer Phantasie, der Kameramann
übt dabei bestimmenden gestalterischen Einfluss aus. Trotzdem wird
dieser Beruf vielfach und fälschlich als überwiegend technisch angesehen.
In den Kindertagen des Filmes war das sicher richtig, der "Mann
mit der Kamera"=Kameramann war meist ein Einmannbetrieb,
die Technik unerprobt und widerspenstig, sie entstammte oft der
eigenen Werkstatt. Heute ist die Technik nur noch die Basis, sie
wurde verlässlich und zu ihrer Bedienung und Überwachung stehen
Kamera- und Lichtassistenten (Kamera- und Lichttechniker) in jedem
Team zur Verfügung.
Sicher sind die technischen Grundlagen
der Kameraarbeit umfangreicher als die z.B. der Regie, aber der
Kameramann steht dadurch keineswegs "zwischen Kunst und Technik",
sondern besitzt gerade mit der heutigen technischen Vielfalt fast
unbegrenzte Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks.
3.3. Der Kameramann im kreativen
Team
Generalisierende Feststellungen über
den gestalterischen Anteil der Kameraleute im kreativen Team (Regie,
Kamera, Ausstattung, Schnitt) müssen von spezifischen, berufstypischen
Tätigkeitsmerkmalen ausgehen. So gibt es wesentliche Bereiche, in
denen Einfluss, Verantwortung und Bestimmung durch den Kameramann
in aller Regel gegeben sind. Da aber die Einflussbereiche in einer
künstlerischen Teamarbeit nie exakt abgrenzbar sind, sind auch Überschneidungen
in Randbereichen die Regel.
Bei der Bildgestaltung ergibt sich
diese Überschneidung sowohl im Bereich der Ausstattung als auch
in besonderem Maße mit der Regie:
Die grundsätzliche Verantwortung
des Regisseurs liegt in der szenischen Gestaltung (Inszenierung),
die des Kameramannes in der visuellen Gestaltung eines Filmwerkes.
Der Übergang jedoch ist fließend, der Kameramann beeinflusst die
Inszenierung wie der Regisseur die Visualisierung. Der Grad dieser
gegenseitigem Beeinflussung ist persönlichkeitsbedingt, er ist gezeichnet
von Erfahrung, Vertrauen, Arbeitsmethodik und auch dem "Ego"
der Partner. Jedoch ist beider Arbeit nicht frei bestimmt, sie unterliegt
einer "Weisung": der Verantwortung dem Stoff bzw. Drehbuch
gegenüber. Nur bei Beachtung dieser Fremdbestimmung kann ein einheitliches
Gesamtwerk, vielleicht auch eine kongeniale Schöpfung entstehen.
Natürlich bedarf das Drehbuch einer Interpretation durch den Regisseur
und diese muss für die übrigen kreativen Mitarbeiter verbindlich
sein, um zu einer einheitlichen Sicht aller Beteiligten zu gelangen.
Im Rahmen dieser stoffbedingten Vorgaben wird der Kameramann dann
eigenverantwortlich tätig.
3.4. Fachautorität und Kompetenz
Der Kameramann ist die letzte kreative
und technische Autorität vor der Aufnahme, seine Entscheidungen,
noch basierend auf visionärer Intuition und konzeptioneller Vorarbeit,
gewinnen erst mit der Aufnahme Gestalt. Gleichzeitig aber obliegt
ihm bereits während der Aufnahme die erste kritische Kontrolle des
fertigen Produktes, in dem die kreativen wie handwerklichen Bemühungen
des gesamten Teams von oft über 100 Personen, wie durch ein Nadelöhr,
unter seiner Verantwortung zusammengelaufen sind. In seiner Verantwortung
liegen aber auch die Emotionen der Zuschauer, deren Einfühlung,
Aufmerksamkeit, ldentifikation, Angst und Suspense. Erfolg oder
Misserfolg eines Filmes werden so durch die Entscheidungen des Kameramannes
maßgeblich beeinflusst.
3.5. Titelnennung
Entsprechend seiner Bedeutung wird
der Kameramann auch regelmäßig in den "Credits", den Titeln,
im Vor- oder Nachspann genannt. Die Namensnennung erfolgt im kreativen
Block (Regie, Drehbuch, Kamera, Ausstattung, Schnitt, Musik etc.
in der Rang folge in der Regel direkt nach der Regie. Neben der
missverständlichen Bezeichnung "Kamera" wird hier überwiegend
der Begriff Bildgestaltung verwendet, im Angelsächsischen
regelmäßig Director of Photography.
Dieser Bereich umfasst alle Stadien
der Filmherstellung, aufgegliedert nach den Produktionsphasen Vorbereitung,
Drehzeit und Endfertigung. Von frühen Vorgesprächen bis zur Abnahme
der ersten fertigen Filmkopien ist der Kameramann einer der am längsten
beschäftigten Mitarbeiter.
4.1. Vorbereitung
Diese Phase beginnt in der Regel
mehrere Wochen vor Beginn der Drehzeit, hier werden die künstlerischen
Grundlagen für die Gestaltung des Filmes erarbeitet und die erforderlichen
finanziellen, technischen und personellen Entscheidungen getroffen.
4.1.1. Einarbeitung in das Drehbuch,
erste Bekanntschaft mit dem Stoff, Lesen der Grundlagenliteratur
oder eines zugrundeliegenden Romans, Aufzeichnen der Struktur, Anfertigung
von Auszügen, Überlegungen bezüglich besonderer Probleme und spezieller
Techniken
4.1.2. Vorgespräche mit der Regie,
über Drehbuch und evtl. Änderungen, dramaturgische und stilistische
Konzeption, Budget, Besetzung etc.
4.1.3. Vorgespräche mit der Produktion,
über Budget, Drehplan, Technik und Personal
4.1.4. Vorgespräche mit der Ausstattung,
über Drehorte, Originalmotive und Bauten sowie deren künstlerische
und technische Einrichtung, Qualität und Anordnung natürlicher und
künstlicher Lichtquellen sowie die generelle Farbgestaltung
4.1.5. Vorgespräche mit Kostüm- und
Maskenbildner, zur Abstimmung von Kostümfarben sowie der Schminktechnik
4.1.6. Motivsuche und -bestimmung:
Durch Regie, Kamera, Ausstattung
und Produktion erfolgt die Auswahl und Festlegung der Schauplätze.
Hier werden am Motiv bereits erste konkrete Gespräche über die Auflösung,
bevorzugte Blickrichtungen, einzelne Einstellungen sowie evtl. Änderungen
am Motiv geführt. Vom Kameramann werden hier bereits erste Ansätze
der Lichtkonzeption entwickelt. Hier legt er aufgrund des Sonnenstandes
bereits die Tageszeit für den Dreh der einzelnen Szenen fest.
4.1.7. Bestimmung der technischen
Ausrüstung und des Labors:
Hier erfolgt die Entscheidung über
Kameras, Filmmaterial, Dollies, Kran, Beleuchtung und Labor.
4.1.8. Bestimmung des technischen
Personals:
Kamerateam, Zusatzteams, Bühnentechniker,
Beleuchter, Festlegung der jeweiligen Kompetenzen
4.1.9. Probeaufnahmen von Darstellern,
Kostümen, Schminktechnik, Dekorationen, Bauten und Motiven
4.1.10. Testaufnahmen zur Überwachung
von Kameras, Objektiven, Filmmaterial und Laborarbeiten
4.2. Drehzeit:
In dieser Zeit, je nach Art der Produktion
von höchst unterschiedlicher Dauer, erfolgt die Herstellung des
Films in seinen wichtigsten Details, Einstellung für Einstellung.
4.2.1. Szenenauflösung:
Dies ist eine der wesentlichen Phasen
der Filmgestaltung; dramaturgische und optische Erfassung von Handlungsabläufen
und deren visuelle Prägung. Eine Szene wird in einen Ablauf einzelner
Einstellungen und Kamerabewegungen aufgeteilt. Bereits hier entscheiden
Regie und Kamera gemeinsam über die Szenenstruktur. Aus welchem
Blickwinkel soll der Zuschauer die Szene erleben, aus der Sicht
z.B. des Täters oder des Opfers? Soll es eine hektische Abfolge
vieler kurzer Einstellungen werden oder eine langsame, gleitende
Kamerafahrt durch die Szene, soll sie hautnah mit Großaufnahmen
erzählt werden oder distanziert unter Verwendung von Totalen, sollen
Schock-Schnitte eingesetzt oder besondere Effekte durch Kamerabewegungen
erreicht werden? Bereits hier werden Ablauf, Timing, Rhythmus und
"pace" von Szenen und Komplexen festgelegt und damit die
spätere Montage bereits in wesentlichen Elementen vorbestimmt (wobei
dem Cutter immer noch genügend Freiraum bleibt).
4.2.2. Festlegung der einzelnen Einstellungen:
Durch die Auswahl von
- Kameraposition und -höhe (Unter- oder Obersicht, Größe oder Kleinheit,
Macht oder Ohnmacht)
- Kamerabewegung (Dolly, Kran, Handkamera etc. für Identifikation,
Timing, Suspense),
- Objektivwahl (z. B. Tele oder Weitwinkel, zusammenfahren oder
distanzieren, Zoom),
- Schärfe und Unschärfe, Tiefenschärfe (ausweiten oder einengen,
herausheben, betonen),
- Bildausschnitt und -komposition,
kann die visuelle und emotionale Rezeption des Zuschauers beeinflußt
werden im Hinblick auf:
- dramaturgische und emotionale Wirkungen und Effekte,
- dramatische Unterstützung der Darsteller, Aussehen und Wirkung
der "Stars",
- räumliche und dramatische Beziehungen zwischen handelnden Personen,
- visuelle Charakterisierung von Räumen und Motiven,
- Perspektive und dreidimensionale Wirkung (Illusion der fehlenden
3. Dimension).
Um diese Wirkungen zu erreichen,
muss gelegentlich auch das Set den photographischen Forderungen
angepasst werden. Dies kann von einer Umarrangierung von Einrichtungsgegenständen
und Lichtquellen bis hin zur Entfernung oder Umsetzung von Wänden
gehen.
4.2.3. Lichtgestaltung:
Das Licht stellt eines der wesentlichen
photographischen Gestaltungsmittel dar, nicht umsonst wurde das
Kino früher Lichtspieltheater genannt. Durch den kreativen
Einsatz von Licht und Schatten, Front-, Seiten- oder Gegenlicht,
punktueller oder flächiger Beleuchtung, Härte oder Weichheit des
Lichtes, Kontrast und Helligkeitsverteilung (z. B. high-key, low-key)
sowie der Farbe ergeben sich auch hier vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten
im Hinblick auf:
- dramaturgisch erforderliche ästhetische und emotionale Atmosphäre,
- dramatische Unterstützung der Darsteller, Aussehen und Wirkung
der "Stars",
- visuelle Gestaltung von Motiven und Bauten durch Atmosphäre, Raum-
und Tiefenwirkung,
- Konzentration auf Handlungsfläche, Betonung oder Unterdrückung
szenischer Elemente,
- Betonung von Jahres- und Tageszeiten,
- spezielle Lichteffekte, auch außerhalb der Normbereiche.
Die Lichtgestaltung liegt grundsätzlich
in alleiniger Verantwortung des Kameramannes, sie wird vielfach,
z.B. in England (lighting cameraman) als die wichtigste Aufgabe
der Kamera betrachtet. Der sog. Oberbeleuchter (engl. chief electrician)
organisiert und überwacht den Beleuchtungsaufbau. Die gestalterische
Entscheidung liegt ausschließlich beim Kameramann.
4.2.4. Farbgestaltung und Filterung,
zur Steigerung dramaturgischer und emotionaler Wirkungen.
Die Effekte können sowohl mit farbigem
Licht wie auch mit integraler oder partieller Filterung in der Kamera
erreicht werden.
4.2.5. Photographische Spezialeffekte
und Trick:
Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten,
die sowohl bei der Aufnahme als auch in der Nachbearbeitung erreicht
werden können. Früher wurden Tricks bevorzugt in der Kamera ausgeführt,
heute aufgrund besserer Technik und Zeiteinsparung vermehrt in der
Postproduktion.
4.2.6. Beurteilung und Auswahl des
gedrehten Materials:
Eine Vor-Auswahl des gedrehten Materials
erfolgt, in der Regel täglich, gemeinsam durch Regie, Kamera und
Schnitt. Teilweise werden bereits bestimmte "takes" ausgewählt,
teilweise werden auch nur bestimmte Präferenzen von den Beteiligten
angegeben und für den Schnitt notiert.
4.2.7. Überwachung von Technik und
Labor:
Eine laufende Überwachung der technischen
Geräte inkl. Testaufnahmen erfolgt generell durch den Kameraassistenten,
die Überwachung der Kopierwerksarbeiten durch den Kameramann.
4.2.8. Führung und Weiterbildung
der Mitarbeiter:
Da die untergeordneten Mitarbeiter
im Kamerateam sich in der Regel auf einer bestimmten Stufe ihrer
Ausbildung befinden, die sie zu ihrer derzeitigen Position im Team
befähigt, kommt dem Kameramann hier auch die Funktion eines "Lehrmeisters"
zu. Er hat die Aufgabe, seine Mitarbeiter im Verlaufe ihrer Arbeit
auch für eine höheren Position zu qualifizieren.
4.2.9. Budgetkontrolle:
Im Ablauf einer Produktion trägt
der Kameramann auch eine Mitverantwortung dafür, dass die Kosten
seines Bereiches den Rahmen des Budgets nicht unerwartet überschreiten.
4.3. Postproduction / Endfertigung:
Nach Beendigung der Dreharbeiten
ist die letzte Produktionsphase für den Abschluss von Schnitt, Trick-
und eventuell elektronischer Bildbearbeitung vorgesehen. Bis zur
Abnahme der endgültigen Filmkopien oder der Videoüberspielung hat
der Kameramann noch folgende Aufgaben:
4.3.1.Überwachung und Beratung:
Überwachung von nachträglichen Zusatz-,
Modell- und Trickaufnahmen, die häufig von einem gesonderten Team
durchgeführt werden. Ein neues Aufgabengebiet entwickelt sich durch
den zunehmenden Einsatz nachträglicher digitaler Bildbearbeitung.
Da dies einen Teil des photographisch-kreativen Prozesses darstellt,
muss auch hier der bildgestaltend-verantwortliche Kameramann beteiligt
sein und ein Mitspracherecht besitzen. Bei der Vorführung verschiedener
Schnitt-Versionen erfolgt häufig eine Beratung von Regie und Schnitt
durch den Kameramann, gelegentlich wird er auch während des Schnittes
für spezielle Fragen zugezogen.
4.3.2. Licht- und Farbbestimmung:
Vor der Herstellung der endgültigen
Filmkopien erfolgt die Licht- und Farbbestimmung im Labor bzw. Colour-Matching.
Hier erfolgt die Heiligkeits- und Farbabstimmung der Einzeleinstellungen
in der Abfolge des Schnittes, hier können noch letzte kreative Korrekturen
eingebracht werden. Dies ist die letzte Phase und der Abschluß des
photographisch-gestalterischen Prozesses.
4.3.3. Endabnahme:
Photographisch-technische Abnahme
der endgültigen Filmkopien bzw. der Videoüberspielung.
Kameramann ist
in Deutschland kein allgemein anerkannter Ausbildungsberuf. Bisher
erfolgte die Ausbildung zumeist in der Praxis, wobei sich folgende
Phasen besonders bewährt haben:
- Lehre als Photograph / Lichtbildner (sinnvoll als Vorstufe),
- Lehre bzw. Praktikum in einem Film-Kopierwerk mit umfassender
Kenntnis aller Arbeitsabläufe,
- Praktikum in einem Film-Geräteverleih mit Kenntnis aller Kamerasysteme,
sowie grundsätzlich:
- mehrjährige Tätigkeit in verschiedenen Kamerateams, zuerst als
Materialassistent, später als 2.- und 1. Kameraassistent, zuletzt
als Operator (Schwenker).
Neuerdings gibt es auch verschiedene
Ausbildungsstätten /Filmhochschulen mit dem Studiengang Kamera.
Zum Teil sind diese um eine umfassende
Ausbildung bemüht, zum Teil allerdings lediglich für den Bedarf
einiger Fernsehanstalten im aktuellen Bereich bestimmt. Ob jedoch
eine solche Ausbildung den universellen praktischen Berufsanforderungen
gerecht wird, kann erst die Zukunft erweisen. An einigen Filmhochschulen
ist auch eine Anfangsausbildung zum Kameramann im Rahmen anderer
Studiengänge möglich. Grundsätzlich ist jedoch ergänzend zu jedem
Studium eine umfassende praktische Ausbildung und Erfahrung im kommerziellen
Produktionsalltag unverzichtbar.
Generelle Voraussetzungen sind gutes
Sehvermögen, physische und psychische Belastbarkeit, gute Allgemeinbildung,
technisches Verständnis, ausgeprägtes Stilgefühl, Durchsetzungsvermögen,
Organisationstalent und Führungsqualitäten. Sinnvoll wäre auch ein
Studium der Theaterwissenschaft, Kunstgeschichte, Architektur oder
andere künstlerische Tätigkeiten.
6.1. Freiberufliche Tätigkeit,
mit wechselnder, zeitlich begrenzter
Beschäftigung bei freien Film-, Fernseh- und Videoproduktionen im
In- und Ausland. Aufstiegsmöglichkeiten sind unbegrenzt, Spitzenpositionen
werden überwiegend nur auf dem freien Markt gehandelt.
Das wirtschaftliche Risiko ist groß und wird bestimmt von Angebot
und Nachfrage, die Arbeitsbedingungen sind in der Praxis weitgehend
ungeregelt.
6.2. Festanstellung,
bei Rundfunk-, Fernsehanstalten oder
bei privaten Produktionsgesellschaften. Das wirtschaftliche Risiko
wie auch die Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt. Die Arbeitsbedingungen
sind weitgehend tariflich geregelt.
Für den Kameramann gibt es, wie bei
fast allen künstlerischen Berufen, kein behördlich festgelegtes
Berufsbild. Der BVK (Bundesverband Kamera e.V.) hat deshalb bereits
1983 auf der Grundlage der derzeitigen Produktionsabläufe die Grundzüge
dieses Berufsbildes entwickelt und mit dem Bundesverband der
Film- und Fernsehregisseure e. V. vor seiner Veröffentlichung
abgestimmt, so konnten Einsprüche aufgrund unterschiedlicher Einschätzung
von Grenzbereichen, die gerade im Falle der Regisseure nahe liegen,
vermieden werden.
Dieses Berufsbild zeigt somit nicht
nur das Wunschdenken eines Berufsstandes, sondern dokumentiert anerkannte
beruftypische Tätigkeits- und Einflussbereiche der verantwortlichen
Kameraleute bei Film-, Fernseh- und Videowerken.
1992, aktualisiert 1995 Jost Vacano
ASC/BVK
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