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Regieassistenz ist ein eigenständiges
Berufsbild. Die Tätigkeit der Regieassistenz beinhaltet künstlerische,
technische und organisatorische Aufgaben innerhalb der Fernseh-
und Filmproduktion.
Berufliche Voraussetzungen:
Umfassende theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen
Technologie, Dramaturgie und Ästhetik des Fernsehens und Films.
Die Berufsausübung umfasst folgende
Tätigkeiten:
Während der Vorbereitung
- Studium des Drehbuchs oder sonstiger
Werkvorlagen. Besprechung mit dem Regisseur über dramaturgische,
künstlerische und technische Absichten der Realisation.
- Einarbeitung in das Drehbuch bzw.
in sonstige Werkvorlagen in bezug auf inhaltliche, thematische
und organisatorische Aufgabenstellungen.
- Vorauswahl der Zusammenstellung
von Archivmaterial.
- Überprüfen des Drehbuchs in bezug
auf die Filmlänge, d.h. Vorstoppen der Szenenlänge.
- Erstellen von Drehbuchauszügen
(Bilder, Tageseinteilung, Hauptrollen, Nebenrollen, Komparserie,
Dekorationen, Requisiten, Kostüme, Maske, Musik, Special Effects
ect.).
- Koordination der Drehbuchauszüge
mit allen an der Produktion beteiligten Mitarbeitern.
- Mitwirkung an der Erstellung des
Drehplans.
- Mitwirkung bei der Besetzung aufgrund
umfangreicher Kenntnisse des Darstellerangebots.
- Selbstständige Auswahl von Kleindarstellern
und Komparserie.
- Mitwirkung an Motivbesichtigungen
und künstlerisch-technischen Vorbereitungen (Szenenbild, Requisite,
Kostüm, Maske).
- Mitarbeit an der Erstellung des
Storyboards.
Während der Dreharbeiten
- Organisation des Drehablaufs am
Set.
- Mitarbeit an der szenischen Auflösung.
- Selbstständige Einrichtung szenischer
Hintergründe.
- Verantwortliche Erstellung der
Tagesdisposition in Zusammenarbeit mit der Produktion.
- Mitwirkung an der Kontrolle der
Arbeitsresultate durch Teilnahme an der Mustervorführung.
Die Verantwortung für Bewegungsanschlüsse
und die Kontrolle von Requisiten-, Masken- und Kostümanschlüssen fallen
in den Zuständigkeitsbereich des Continuity (siehe Berufsbild Continuity).
Es gibt noch keine einheitlich geregelte
Ausbildung zur Regieassistenz. Die derzeitige Ausbildung zur 1.Regieassistenz
erfolgt über Volontariate im Fernseh- und Filmbereich und/oder über
die Tätigkeit als Continuity und/oder als 2.Regieassistenz unter
Anleitung der 1.Regieassistenz. Weitere Möglichkeiten ergeben sich
durch die Ausbildung an Fachhochschulen der Bundesrepublik oder
des Auslandes.
Erstellt vom: Bundesverband
der Fernseh- und Filmregisseure in Deutschland e.V.
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